Infos rund um die Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Übungsstunden die innerhalb der Sportgemeinschaft Schramberg 1858 e.V. regelmäßig über das ganze Jahr hinweg angeboten werden.

Die Übungsleiter sind jedoch berechtigt, eine Teilnahme wegen Überbelegung der Gruppe abzulehnen.

Jahresbeiträge

aktive Mitglieder
85 /Jahr
passive Mitglieder
35 /Jahr
Familien
150 /Jahr
Ehepaare und minderjährige Kinder, sobald die Summe der Einzelbeiträge den Familienbeitrag übersteigen.
ermäßigt
45 /Jahr
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre; Schüler und Studenten über 18 Jahre gegen Vorlage einer Bescheinigung

Zusatzbeiträge

  Jugendliche Erwachsene
Schwimmen 10,- € /Monat 10,- € /Monat
Tanzsport 15,- € /Monat 20,- € /Monat

Zusatzbeiträge sind zzgl. des Mitgliedsbeitrages.

Eintritt

Mitglied der Sportgemeinschaft Schramberg 1858 e.V. kann jede natürliche rechtsfähige Person werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag auf einem dafür vorgesehenen Vordruck voraus, der an den Verein zu richten ist. Zwingend notwendig für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ebenfalls die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Einziehung der jeweiligen Vereinsbeiträge. Der Jahresbeitrag wird jeweils zur Hälfte halbjährlich eingezogen.

Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliedsrechten- und Pflichten gilt. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, indem der Minderjährige volljährig wird.

Ihre Daten werden ausschließlich für vereinsinterne Zwecke verwendet und gespeichert. Das Aufnahmeverfahren kann auch über die Homepage erfolgen.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, der diese Aufgabe auch nach freiem Ermessen an den Leiter/-in der Geschäftsstelle delegieren kann. Die Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden.

Die Mitgliedschaft führt nicht zu einem Anteil am Vereinsvermögen.

(§6 der Vereinssatzung)

Kinder und Jugendliche sind gegen Vorlage einer Bescheinigung des Bürgerinformationsamts oder eines Gutscheines des JUKS beitragsfrei (mit Ausnahme der Abteilungen Schwimmen und Tanzsport).

Austritt

Ein Austritt aus der Sportgemeinschaft Schramberg 1858 e.V. ist zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) möglich. Der Austritt ist schriftlich, eingehend spätestens am 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres, der Geschäftsstelle gegenüber zu erklären. Eine mündliche Abmeldung ist nicht möglich.

Über uns

Wir sind ein junger, moderner und sehr innovativer Verein mit über 2.300 Mitgliedern. Unser Sportangebot bietet für jeden zwischen 2 und 85 Jahren eine Gelegenheit sich sportlich zu betätigen.

Probiert es doch einfach mal aus. Bei uns darf man in allen Gruppen kostenlos schnuppern!

Kontakt

Sportgemeinschaft
Schramberg 1858 e.V

Hohenbergstr. 14
78713 Schramberg

Sprechzeiten Geschäftsstelle:
Mo - Mi: 9 bis 11.30 Uhr
DI: 17 bis 18 Uhr

0 74 22 / 22 859

Socials

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