Infos rund um die Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Übungsstunden die innerhalb der Sportgemeinschaft Schramberg 1858 e.V. regelmäßig über das ganze Jahr hinweg angeboten werden.
Die Übungsleiter sind jedoch berechtigt, eine Teilnahme wegen Überbelegung der Gruppe abzulehnen.
Jahresbeiträge
Zusatzbeiträge
Jugendliche | Erwachsene | |
Schwimmen | 10,- € /Monat | 10,- € /Monat |
Tanzsport | 15,- € /Monat | 20,- € /Monat |
Zusatzbeiträge sind zzgl. des Mitgliedsbeitrages.
Eintritt
Mitglied der Sportgemeinschaft Schramberg 1858 e.V. kann jede natürliche rechtsfähige Person werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag auf einem dafür vorgesehenen Vordruck voraus, der an den Verein zu richten ist. Zwingend notwendig für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ebenfalls die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Einziehung der jeweiligen Vereinsbeiträge. Der Jahresbeitrag wird jeweils zur Hälfte halbjährlich eingezogen.
Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliedsrechten- und Pflichten gilt. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, indem der Minderjährige volljährig wird.
Ihre Daten werden ausschließlich für vereinsinterne Zwecke verwendet und gespeichert. Das Aufnahmeverfahren kann auch über die Homepage erfolgen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, der diese Aufgabe auch nach freiem Ermessen an den Leiter/-in der Geschäftsstelle delegieren kann. Die Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden.
Die Mitgliedschaft führt nicht zu einem Anteil am Vereinsvermögen.
(§6 der Vereinssatzung)
Kinder und Jugendliche sind gegen Vorlage einer Bescheinigung des Bürgerinformationsamts oder eines Gutscheines des JUKS beitragsfrei (mit Ausnahme der Abteilungen Schwimmen und Tanzsport).
Austritt
Ein Austritt aus der Sportgemeinschaft Schramberg 1858 e.V. ist zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) möglich. Der Austritt ist schriftlich, eingehend spätestens am 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres, der Geschäftsstelle gegenüber zu erklären. Eine mündliche Abmeldung ist nicht möglich.