Neue Coronaverordnung
Mit der neuen Corona-Verordnung, sind seit Sonntag, 03. April 2022 in Baden-Württemberg weitreichende Schutzmaßnahmen gefallen. Das bedeutet im Bereich Sport, dass nur noch Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlungen gelten.
Eine Maskenpflicht sowie die Zugangsbeschränkungen (zuletzt 3G-Regeln) gibt es nicht mehr.
Bisher gängige Hygienemaßnahmen sind ebenfalls nicht mehr verpflichtet. Duschen, Toiletten, etc. können wieder vollständig genutzt werden, sodass es auch hier keine Einschränkungen mehr gibt.
Trotz dieser umfangreichen Lockerungen empfehlen wir weiterhin die allgemeinen Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis.
Außerdem kann jeder Übungsleiter/jede Übungsleiterin selbst für seine Gruppe entscheiden, in wie weit weiterhin das Maskentragen oder weitere Hygienemaßnahmen für seine jeweilige Trainingsstunde eingehalten werden sollen.